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Hornung GmbH
INDUPRESS & Co. KG
Gesellschaft für Energie- und Bügelanlagen
Boschstraße 7
D - 63768 Hösbach
Tel.: +49 6021 - 62 37 - 0
Fax I: +49 6021 - 62 37 - 66
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E-Mail:
info@indupress.de
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Kontaktformular
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
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Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sind für unsere sämtlichen Verkäufe, Lieferungen und Leitungen
rechtsverbindlich. Nebenabsprachen, Änderungen bzw. Ergänzungen sind nur mit
unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
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Der Vertrag unterliegt dem von uns gewählten Recht. Vertragsstatut für unsere
sämtlichen Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Hiervon abweichende internationale Rechtsbestimmungen werden
ausgeschlossen.
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Geschäftsbedingungen des Bestellers, gleich welcher Art, sind für uns nicht
verbindlich und werden durch unsere Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt.
2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise
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Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotsunterlagen, wie Skizzen, Zeichnungen,
Abbildungen, Beschreibungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben usw. sind nur
annähernd maßgebend, falls wir nicht ausdrücklich erklären, dass sie verbindlich
sind. Das gleiche gilt auch für Unterlagen und
Angaben der Herstellerwerke.
Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen
Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag
nicht erteilt wurde.
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Aufträge, Auftragsänderungen und ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung,
Transportversicherung, Montage und Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns vor, die am
Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, falls zwischen
Auftragsbestätigung und Lieferung die Materialpreise und Löhne erhöht wurden.
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Montage und Installation sind in den Preisen nicht enthalten.
Erfolgt auf Wunsch
des Käufers die Installation durch uns, so ist unseren Monteuren nach Verlangen
die Arbeitszeit durch den Käufer zu bestätigen. Ferner ist der Käufer
verpflichtet, den Monteuren unverzüglich eine schriftliche Bescheinigung über
den Abschluss der Montage auszuhändigen. Wir übernehmen keine Haftung für
Arbeiten unserer Monteure und Montagehelfer, die nicht mit der Lieferung und
Montage zusammenhängen oder für Arbeiten, die vom Käufer veranlasst wurden.
3. Lieferung
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Vereinbarte Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich und verstehen sich ab
Werk bzw. ab Lager. Sie beginnen erst mit dem Eingang der vereinbarten
Anzahlungen und der vom Käufer zu liefernden Unterlagen. Schadensersatzansprüche
wegen schuldhaft verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene
Ereignisse wie z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Materialmangel,
Betriebseinschränkungen usw. berechtigen uns, ganz oder teilweise von der
Lieferungspflicht zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig.
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Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auf Verlangen des
Käufers wird auf seine Kosten die Sendung versichert.
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Verpackung wird dem Käufer billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
4. Zahlung
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Bei Wechsel- oder Scheckannahme gilt die Zahlung an uns erst als erfolgt, wenn
die Wechsel oder Schecks eingelöst sind. Diskont, Wechselsteuer und sonstige,
aus der Annahme von Wechseln und Schecks entstehenden Unkosten, gehen zu Lasten
des Käufers.
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Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltend-Kreditzinsen, mindestens aber 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnet. Im Falle gänzlichen oder teilweisen
Zahlungsverzuges, auch bei vereinbarten Teilzahlungen, wird die gesamte
Restschuld sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung, auch aller in diesem
Zusammenhang erbrachten Nebenleistungen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.
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Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren, durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen
Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
anderen Ware zu. Unsere hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten
sinngemäß als Vorbehaltsware entsprechend diesen Bedingungen.
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Die von uns gelieferte Ware (Maschinen, Geräte, Ersatzteile und Zubehör) bleibt
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Ein Weiterverkauf
oder eine nicht aussonderbare Verarbeitung der von uns gelieferten Waren ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises ist
nicht gestattet. Diese Erklärung ist zugleich Bestandteil der
Kaufvereinbarungen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere
zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt.
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Wird die Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit anderen uns nicht
gehörenden Waren, verarbeitet oder unverarbeitet veräußert, gilt die Abtretung
der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware.
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Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen.
Wir behalten uns den Widerruf der Einziehungsermächtigung und die Offenlegung
der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner für den Fall vor, dass der Käufer uns
gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.
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Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur
Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet.
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Pfändung oder andere Beeinträchtigungen des Sicherungsgutes durch Dritte muss
uns der Käufer unverzüglich mitteilen.
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Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten
gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schäden in ausreichender Höhe zu versichern.
6. Montage und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen
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Hierfür gelten diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sinngemäß.
Wir sichern sachgemäße Ausführung zu, soweit diese Leistungen im
Lieferungsumfang enthalten und schriftlich festgelegt sind. Notwendige Helfer
sind auf Verlangen bauseits zu stellen. Bauarbeiten sind vom Käufer auszuführen.
Die Montagekosten werden nach unseren Montagerichtsätzen, unter Zugrundelegung
von Nachweisen für Arbeitsstunden und geliefertes Montagematerial, gesondert
berechnet. Bei Rückgabe vereinbarungsgemäß gelieferter Teile erfolgt Vergütung
entsprechend der Widerverwendungsmöglichkeit, abzüglich eventueller
Rückfrachtkosten und entsprechender Bearbeitungsgebühr.
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Vor Inbetriebnahme und Einregulierung sind vom Betreiber rechtzeitig die
behördlichen Genehmigungen beizubringen sowie die rechtlichen und bauseitigen
Voraussetzungen zu erfüllen.
7. Reparaturen
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Reparaturen an Maschinen und Anlagen werden kurzfristig und, wenn möglich, im
Betrieb des Kunden ausgeführt.
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Geräte und Geräteteile, die nur in unserer Werkstatt oder im Herstellerwerk
instand gesetzt werden können, sind uns frei Haus anzuliefern. Die
Reparaturkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
8. Gewährleistung
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Gewähr leisten wir ab dem Versandtag, und zwar für neue Maschinen und Geräte
gemäß den Gewährleistungszeiten der Herstellerwerke für gebrauchte, jedoch werkstattüberholte Maschinen
und Geräte, für eine Dauer von 6 Monaten, für Ersatzteile und Zubehör nur soweit
die Unterlieferanten uns gegenüber verpflichtet sind.
Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterworfen sind, wie
Bezüge, Federn, Dichtungen usw. Für schadhafte Teile, die unter die
Gewährleistung fallen, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern aus.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns zurückzusenden. Bei
Fehlschlagen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner
Wahl eine Minderung des Kaufpreises oder die Annullierung des Kaufvertrages wird
dem Käufer nur der gezahlte Kaufpreis des davon betroffenen Teiles der
Bestellung erstattet. Eine weitergehende Ersatzpflicht für Sach- oder
Rechtsmängel, insbesondere für Mängelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie
Schadenersatz für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, ist ausgeschlossen.
Das gleiche gilt für Montagearbeiten oder sonstige Leistungen. Werden Monteure
zur Feststellung angeblicher Mängel von uns entsandt, so trägt der Käufer die
Kosten, wenn die Beanstandung unbegründet oder von uns nicht zu vertreten war.
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Gewährleistungsangaben gelten unter der Voraussetzung sachgemäßen Betriebes und
Beibehaltung des Lieferumfanges. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn ohne unser
Einverständnis Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden.
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Nicht werkstattüberholte Gebrauchtmaschinen / -Geräte und Reparaturarbeiten sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Aschaffenburg. Der
Gerichtsstand Aschaffenburg gilt auch für Schecks, Wechsel und sonstige
Zahlungsmittel.
Dezember 1999
Hornung GmbH INDUPRESS & Co. KG D-63768 Hösbach
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